Fahrlehrerfachschule
Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung zum Fahrlehrer mit der SBH!
Wussten Sie schon, das Fahrlehrinnen und Fahrlehrer Mangelware und deshalb schwerst gefragt sind?
Mit unserer Weiterbildung zum Fahrlehrer sind Sie in etwas über einem Jahr am Ziel und schließen mit Ihrer Prüfung für den Fahrlehrerschein ab.
Die Lehrgangskosten können gefördert werden. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Starten Sie mit der Grundqualifikation BE und bauen bei Bedarf mit weiteren Klassen auf.
Nächste Starttermine für den Fahrlehrer-B/BE:
Ihr Ansprechpartner: Markus Foltin 0151 640 535 59 oder 0281 460 918 56 oder markus.foltin@sbh-west.de
Ihre Ansprechpartnerin: Johanna Steinbrenner 0208 62 56 70 10 oder johanna.steinbrenner@kruessmann.eu
Ihr Ansprechpartner: Marcus Schwanke 0171-410 71 05
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer:
- Mindestalter 21 Jahre
- Geistige (charakterliche) und körperliche Eignung
- Fachliche und pädagogische Eignung
- Besitz der Fahrerlaubnisklassen B (seit mind. 3 Jahren)/außerhalb der Probezeit
- eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir beraten Sie auch gerne persönlich oder in einer Infoveranstaltung.
Fahrlehrer für die Klasse BE
Die Ausbildung zum Fahrlehrer/in der Klasse BE bildet die Grundqualifikation um auf weitere Klassen aufzubauen. Falls die Führerscheinklasse BE noch fehlt, kann diese während des Kurses erworben werden.
Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf ca.14-15 Monate.
Ablauf der Ausbildung:
1. Teil der Ausbildung
Ca. 9 Monate in der Fahrlehrerfachschule
Einführungsphase - 4 Wochen inkl. 2 Wochen Hospitation bei einer Ausbildungsfahrschule Ihrer Wahl
Ausbildungsphase - 8 Monate inkl. 1 Woche Hospitation (im 4.Monat)
Fahrpraktische Prüfung,schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
Dann wird der Anwärterschein erteilt.
2. Teil der Ausbildung
Mindestens 4 Monate Praktikum inkl. 2 Reflexionstage (möglichst am Ende des 2. Monats) in der Fahrlehrerfachschule
und am Ende des 4. Monats 1 Woche Reflexion in der Fahrlehrerfachschule
Abschließend erfolgen die Lehrproben sowohl im theoretischen als auch praktischen Unterricht
Dann wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt.
Fahrlehrer für die Klasse A
Zusätzliche Grundvoraussetzungen für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse A sind der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE sowie der Besitz der Fahrerlaubnisklasse A oder A2 seit mind. 2 Jahren (die Klasse A muss zur fahrpraktischen Prüfung vorhanden sein).
Die Dauer des Lehrgangs beläuft sich auf ca. 6 Wochen inkl. fahrpraktische Ausbildung.
Die Prüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung sowie einer mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung.
Termine Klasse A:
Standort Wesel, Kursstart am 07. April 2025 und am 15. September 2025
Anmeldung unter: 0151 640 535 59 oder 0281 460 918 56 oder markus.foltin@sbh-west.de
Fahrlehrer für die Klasse CE/DE
Grundvoraussetzung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis CE und/oder DE ist der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE.
Weitere Voraussetzungen sind
• Wenn Fahrlehrerlaubnis CE beantragt wird:
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse C und CE (seit mind. 2 Jahren)
- ODER 6 Monate hauptberufliche Tätigkeit auf CE
- ODER 60 UE Fahrpraxisersatz CE
• Wenn Fahrlehrerlaubnis DE beantragt wird:
- Besitz der Fahrerlaubnisklassen D (seit mind. 2 Jahren) und DE
- ODER 6 Monate hauptberufliche Tätigkeit auf D
- ODER 60 UE Fahrpraxisersatz auf D
Die Ausbildungsdauer für die beiden Klassen beläuft sich auf ca.10 Wochen.
Bei Vorbesitz der Klasse CE oder DE kann die Ausbildung auf ca. 6 Wochen verkürzt werden.
Die Prüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung sowie einer mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung.
Termine Klassen C/CE/DE:
Standort Wesel
- Weiterbildung Fahrlehrer CE: 03.06.2025
- Grundmonat CE/DE: 05.05.2025
- Weiterbildung Fahrlehrer DE: 14.07.2025
Anmeldung unter: 0151 640 535 59 oder 0281 460 918 56 oder markus.foltin@sbh-west.de
Standort Paderborn
CE-Lehrgang 18.08.2025, DE Lehrgang im Anschluss
Fortbildungen nach § 53 FahrlG
Termine
Standort Wesel
- § 53.1. "Allgemeine"
- 04. - 06.12.2024
- 18. - 20.12.2024
- 08.01 - 10.01.2025
- § 53.2. ASF
10.12.2024
- § 53.2. FES
11.12.2024
- § 53.3. Ausbildungsfahrlehrer
12.12.2024
- § 7 BKrFQV
10. - 12.12.2024
Standort Eifel
§ 53.1. "Spezial" - Motorrad
20.08. - 22.08.2025
Standort Österreich
§ 53.1. "Spezial" - Motorrad
08.09. - 11.09.2025
Anmeldung unter: 0151 640 535 59 oder 0281 460 918 56 oder markus.foltin@sbh-west.de
Standort Paderborn
§53.2. ASF
17.07.2025
Anmeldung unter: 0174 - 163 79 39 oder rene.seifert@sbh-west.de
Weitere Lehrgänge:
Fahrschulbetriebswirtschaft
Standort Wesel
10.02.2025 - 21.02.2025
Seminarleiter ASF / FES
Standort Wesel
Grundseminar ASF+FES
10.03. - 13.03.2025
Programmspez. ASF
17.03. - 20.03.2024
FES
24.03. - 27.03.2025
Ausbildungsfahrlehrer Einweisungsseminar
Standort Wesel
25.08. - 29.08.2025